
Sa, 19.05.2012 - 19:00 Uhr
Feuerwehrfest Ortsfeuerwehr Wohlde
So, 20.05.2012 - 14:00 Uhr
Internationaler Museumstag
So, 20.05.2012 - 14:30 Uhr
Kinderfest
Mo, 21.05.2012 - 16:30 Uhr
Wohlder Markt
Sa, 26.05.2012 - 08:00 Uhr
8. Rad-Touristik-Fahrt
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Sven Deidert
Telefon: 05141 / 916 504
Fax: 05141 / 916 190
E-Mail: Sven.Deidert@lkcelle.de
Regina Pfeifer
Telefon: 05141 / 916 351
Fax: 05141 / 916 190
E-Mail: Regina.Pfeifer@lkcelle.de
Anzeige eines Gaststättengewerbes für kurze Zeit (Schützenfeste, Weihnachtsmärkte, Osterfeuer, Sportveranstaltungen u. ä.)
Grundsätzlich ist jede Veranstaltung mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken und Speisen bei der zuständigen Behörde (Gemeinde) anzumelden. Die Frist von vier Wochen ist zwingend einzuhalten.
Sofern alkoholische Getränke im Rahmen des Gaststättengewerbes angeboten werden, muss zusätzlich ein Auszug aus dem Bundeszentralregister gem. § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetztes und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung eingereicht werden.
Ersatzweise reicht eine entsprechende Bescheinigung über eine schon vorgenommene Überprüfung durch eine andere Behörde aus.
Bei Fragen steht Ihnen Andreas Jannke unter Tel. 05051/479-20 oder per Email: andreas.jannke@bergen-online.de zur Verfügung.
Für Fotovoltaikanlagen ist eine Gewerbeanmeldung nur erforderlich, wenn diese auf fremd genutztem Gelände installiert werden. Eine Gewerbeanmeldung für Fotovoltaikanlagen auf Dächern eigen genutzter Gebäude ist nicht erforderlich.
Allgemeine Hinweise zu Trauungen im Standesamt der Stadt Bergen
Aufnahmeantrag auf Schulkinderbetreuung