
Sa, 19.05.2012 - 19:00 Uhr
Feuerwehrfest Ortsfeuerwehr Wohlde
So, 20.05.2012 - 14:00 Uhr
Internationaler Museumstag
So, 20.05.2012 - 14:30 Uhr
Kinderfest
Mo, 21.05.2012 - 16:30 Uhr
Wohlder Markt
Sa, 26.05.2012 - 08:00 Uhr
8. Rad-Touristik-Fahrt
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Über die Zusammensetzung des Rates, des Verwaltungsausschusses, der Fachausschüsse und der Ortsräte informiert Sie das "Bürgerinformationssystem". Hier können Sie auch Näheres über Sitzungstermine, Beratungsgegenstände und -ergebnisse erfahren.
Der Rat ist das höchste Organ der Gemeinde. Ratsmitglieder sind die von den Bürgern gewählten Ratsfrauen und Ratsherren sowie der Bürgermeister.
Die Ratsfrauen und Ratsherren werden von den Einwohnerinnen und Einwohnern (ab 16 Jahre) in "allgemeiner und geheimer Wahl" für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Wählbar zur Ratsfrau oder zum Ratsherren ist, wer am Waltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten in der Stadt wohnt und Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (siehe Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - MKomVG).
Den Erlass der Haushaltssatzung und die Festsetzung des Investitionsprogramms.
Die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern).
Die Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.
Der Verwaltungsausschuss (VA) ist neben Rat und Bürgermeister das dritte wichtige Organ der Gemeinde. Mitglieder des VA sind neben dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin
Personen, die sich aus den gewählten Ratsfrauen und Ratsherren zusammensetzen.
Der VA stimmt die Tätigkeiten der einzelnen (Fach)Ausschüsse aufeinander ab und bereitet die Beschlüsse des Rates vor. Darüber hinaus beschließt er über diejenigen Angelegenheiten, für die nicht nur ausschließlich der Rat oder der Bürgermeister zuständig sind.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern (ab 16 Jahre) der Stadt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes über die Direktwahl in sein Amt gewählt. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig und ist Beamter auf Zeit.
Wählbar ist, wer am Wahltag mindestens 23, aber nicht Älter als 65 Jahre ist und seit mindestens einem Jahr die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedslandes besitzt.
Der hauptamtliche Bürgermeister ist verantwortlicher Vorgesetzter aller Ämter und Dienststellen der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Er ist außerdem stimmberechtigtes Mitglied im Stadtrat, dem wichtigsten Gremium der kommunalen Selbstverwaltung. Er ist zudem Vorsitzender des Verwaltungsausschusses. Den dreizehn Ortsräten gehört er mit beratender Stimme an.
Darüber hinaus hat der hauptamtliche Bürgermeister für die Erfüllung der repräsentativen Aufgaben der Stadt zu sorgen und vertritt die Kommune in Rechtsgeschäften.
Die Mitglieder der Ortsräte werden von den Wahlberechtigten der Ortschaft zugleich mit den Ratsfrauen und Ratsherren der Stadt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes gewählt. Für die Ortschaften der Stadt Bergen werden dreizehn Ortsräte gewählt. Der Ortsrat Bergen hat neun, die übrigen Ortsräte haben fünf Mitglieder.
Die Ortsräte vertreten die Interessen ihrer Ortschaft und fördern deren positive Entwicklung. Soweit der Rat nicht ausschließlich zuständig ist und soweit es sich es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) obliegen, entscheiden die Ortsräte u. a. über: